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IP-Recht/ IT-Recht im Überblick

Patentrecht (IP-Recht): Die Erfindung, Anmeldung, Registrierung und schliesslich Verwertung einer technischen Erfindung bedarf eines nicht unerheblichen Aufwandes, der binnen der Schutzdauer von 20 Jahren bei entsprechender Unterstützung eine positive “Bilanz” hinterlassen soll. Spätestens bei der Formulierung der Patentanmeldung sind einige Aspekte zu beachten.

Know-how-Recht (IP-Recht): Technisches Know-how liesse sich grundsätzlich als Patent schützen; in einigen Staaten, beispielsweise den USA, ginge das auch für wirtschaftliches Know-how. Da Patente oder vergleichbare Schutzrechte veröffentlicht und somit allgemein bekannt werden, sowie eine begrenzte Laufzeit aufweisen, existiert seit jeher ein Bedürfnis, bestimmte technische oder wirtschaftliche Zusammenhänge geheim zu halten: Das Know-how.

Gebrauchsmusterrecht (IP-Recht): Als sogenanntes “kleines Patent” bietet es gegenüber seinem “grossen Bruder” einige Nachteile (maximal 10 Jahre Schutz, ungeprüftes Schutzrecht u.a.) aber auch Vorteile (günstiger, Neuheitsschonfrist u.a.).

Geschmacksmusterrecht (IP-Recht): Durch ein Geschmacksmuster wird die äussere Ästhetik einer Form geschützt. Seit dem 01. Januar 2003 können EU-Designs angemeldet werden. Mit der Einführung der Gemeinschaftsgeschmacksmuster gingen zudem Anpassungen des nationalen Designrechts an dieses EU-Recht einher.

Markenrecht (IP-Recht): Ein prägnanter Begriff, ob als Firmenname oder Produktbezeichnung über Jahre hinweg benutzt, schafft in der Form einer Marke einen selbstständigen Wert. Dabei empfiehlt sich regelmässig eine frühzeitige Eintragung als Marke in das Markenregister. Auch das Preis-/Leistungsverhältnis wird häufig zu Gunsten eines Markenschutzes ausfallen – eine normale Markenanmeldung mit 10 Jahren Markenschutz, der beliebig verlängerbar ist, verursacht Amtsgebühren in Höhe von derzeit 300 €.

Urheberrecht (IP-Recht): Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen. Dies können geistige Werke der klassischen Ausdrucksformen (Kunst, Bücher, Film, Foto) ebenso sein, wie gesondert erfasste Werke (insbesondere Software, Datenbanken).

Domainrecht (IT-Recht): Die geprüfte Auswahl eines Domainnamens ist für unternehmerische Ziele unumgänglich. Hierbei gilt es einige zentrale rechtliche Aspekte zu berücksichtigen - von der Frage, welche Faktoren die Auswahl mitbestimmen können, bis hin zu der einer flankierenden Markenanmeldung.

Internetrecht (IT-Recht): Das Internet war nie ein rechtsfreier Raum. Heutzutage existieren allerdings neben den sowieso anwendbaren allgemeinen Regeln noch zahlreiche spezifische “Internetgesetzte”.

Dispute Resolution (IT-Recht): Neben Domain Name Dispute Resolution auf der Basis der UDRP im internationalen Umfeld spielt die Alternative Dispute Resolution in Form von allgemeinen Schiedsverfahren im Bereich der Informationstechnologie eine herausragende Rolle.

Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im IP-/ IT-Recht. IT-Recht umfasst alle rechtlichen Fragestellungen der Informationstechnologie. Dies beinhaltet Softwarerecht, Hardwarerecht oder Internetrecht bis hin zu Dispute Resolution im internationalen Umfeld. IP-Recht meint Intellectual Property Recht. Klassische IP-Rechte sind Patente, Gebrauchsmuster, Sorten, Designs, Marken und Urheberrechte. Eine Schnittstelle zwischen IP- und IT-Recht bildet neben patentrechtlichen Fragestellungen der Informationstechnologie auch das Recht der Domain Namen.

Wir ergänzen uns gegenseitig und wir haben ein Ziel: Ihren Erfolg. Sie haben Pläne oder Ideen und wünschen sich einen zuverlässigen Partner für die Umsetzung? Schildern Sie uns Ihre Fragestellung, und wir bieten Ihnen Ihren persönlichen Ansprechpartner. Ihr Anwalt ist für Sie da und begleitet alle nötigen Schritte auf dem Weg zu Ihrem Erfolg. Ihr Ziel ist unser Ziel.

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