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Internationales Urheberrecht

Urheberrechte gelten und wirken grenzüberschreitend. Dies folgt aus dem Herkunftslandprinzip/ Territorialitätsprinzip und dem Schutzlandprinzip. Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen richten sich nach dem Recht des jeweiligen Landes. Die nationalen Regeln dieses Staates bestimmen über die Entstehung, Inhalt und Reichweite des Urheberrechts. Der Urheber erhält ein Urheberrecht nur in dem jeweiligen Staat, in dem es nach dessen Regeln besteht. Die Regeln für Ausländer können von denen für Inländer abweichen. Wird vor einem deutschen Gericht beispielsweise eine Urheberverletzung in einem anderen Staat geltend gemacht, so muss auch vorgetragen werden, wie in dem Recht des dortigen Staates das Urheberrecht entstand und verletzt wurde. Das deutsche Gericht hat also das Recht des ausländischen Staates anzuwenden (wegen des Schutzlandprinzips).

Gibt es ein international anerkanntes Urheberrecht?

Nein; es existieren statt dessen eine Vielzahl von internationalen Urheberrechtsabkommen, von denen die Berner Konvention (RBÜ) von 1886 und TRIPS von 1994 die wichtigsten internationale Urheberrechtsabkommen darstellen. Weitere wichtige Abkommen stellen der WIPO Copyright Treaty (WCT) dar. Dieser regelt Fragen des Urheberrechts zwecks Aktualisierung der RBÜ. Mit dem WIPO Performances and Phonograms Treaty (WPPT) werden verwandte Schutzrechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern gesondert erfasst.

Was regelt die Berner Übereinkunft?

Die Berner Konvention (Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst) wurde 1979 letztmalig aktualisiert. Nach Artikel 5 der RBÜ muss jeder Vertragsstaat den Schutz an Werken von Bürgern anderer Vertragspartner genauso anerkennen, wie den Schutz von Werken der eigenen Bürger (sog. "Schutzlandprinzip"). Dies hat allerdings zur Folge, dass der ausländische Urheber in den verschiedenen Staaten deshelb unterschiedliche Rechte haben kann, weil sie im jeweiligen Zielstaat anders geregelt sind (im Gegensatz zum Herkunftslandprinzip). Der RBÜ sind ca. 158 Staaten beigetreten.

Spätere internationale Abkommen lassen die RBÜ in der Regel zumindest ergänzend gelten.

Was umfassen die TRIPS?

Die TRIPS sind ein Annex des WTO-Regelwerkes. Jeder Staat, der Mitglied der WTO werden will, muss auch TRIPS ratifizieren. Derzeit hat die WTO und damit TRIPS ca. 149 Mitglieder. Allerdings sind nicht nur urheberrechtliche Aspekte geregelt, sondern die Grundzüge einer freien Handelswirtschaft unter Aufrechterhaltung aller IP-Rechte, also insbesondere auch der technischen Schutzrechte sowie ergänzender Leistungsschutzrechte. Zudem dürfen die Mitgliedstatten grundsätzliche eigene Grenzen des Schutzes entwickeln, so dass der Harmonisierungseffekt aus Sicht des Urhebers eher gering und derjenige aus dem Blickwinkel des Verwerters allenfalls als kleinster gemeinsamer Nenner zusammengefasst werden kann.

Welche Wirkung entfalten internationale Abkommen?

Wie einfache Verträge wirken auch internationale Abkommen grds nur zwischen den Vertragsparteien, also den Staaten, die sie abgeschlossen haben. Eine unmittelbare Geltung innerhalb der Staaten und zugunsten der Bürger lässt sich insoweit nicht ableiten, wohl aber eine solche bei der Auslegung nationalen Rechts.

 

 

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