Musikrecht, Musikurheberrecht, MedienrechtWir beraten Künstler, Musiker, Komponisten, Texter, Produzenten sowie Medien-, Verlags-, Produktions- und Vertriebsunternehmen aller Größen in allen Fragen des nationalen und internationalen Musikrechts: Vertragsgestaltung im allgemeinen Musikrecht:Vertragsgestaltung und -prüfung von Lizenzverträgen, Vergütungsvereinbarungen sowie Verlagsverträge, Editionsverträge und Verlagsadministrationsverträgen einschließlich Vertragsgestaltung für die Produktion von Tonträgern, Filmdatenträgern und Datenträgern (Künstler- und Bandübernahmeverträge, Distributionsverträge, Aufführungsverträge, Auftrittsverträge). Flankierende Verträge aus dem MedienrechtAllgemeines Medienrecht einschließlich Verlagsrecht, Presserecht, Internetrecht, Musikrecht, Filmrecht, Fernsehrecht und Eventrecht sowie Vertragsgestaltung für Film- und Fernsehproduktionen (Drehbuchverträgen, Verwertungsverträge, Produktionsvereinbarungen) Managementverträge, Agenturverträge, Beraterverträge und Promotionverträge; Medienkooperations- und Merchandisingverträge Technischen Schutzmaßnahmen wie Zugangskontrollsystemen und Kopierschutzsystemen insbesondere Kopierschutz bei Audio-CDs, DVDs sowie bei Film- und Multimedie-DVDs und anderen Datenträgern Verhandlungsführung und -begleitung im MusikrechtVerhandlungsführung für Urheber mit Produktions- und Vertriebsunternehmen Verhandlungsbegleitung von Produktions- und Vertriebsunternehmen gegenüber Urhebern Urheberrechtliche Prüfungen und Bewertungen insbesondere in den Teilbereichen Design und Kunst, sowie im Falle von Sprach-, Ton-& Bildwerken Rechteprüfung, Rechtesicherung, RechtedurchsetzunggNationales und internationales Rechtemanagement Nutzungsprüfungen (Zulässigkeitsbeurteilung der Werknutzung) Gerichtliche und schiedsgerichtliche Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen aller Art, auch in einstweiligen Verfügungsverfahren sowie im internationalen Rechtsverkehr. Weitere Informationen zum Musikrecht erhalten Sie hier. |