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Werberecht/ Wettbewerbsrecht

Alle Bereiche der Medien sind durch Massnahmen des Marketingmix begleitet; die jeweiligen Medien haben häufig keinen detaillierten Einblick in die rechtliche Situation der bei ihnen geschalteten Werbung. Dies gilt für Kinowerbung, Fernsehwerbung, Printwerbung ebenso wie für neue Werbeformen wie Adwords/ Adsense, SEO, SEM etc. Dennoch beginnt frühzeitig die Haftung der Medien als Störer. In diesem Spannungsfeld beraten und vertreten wir Medienunternehmen wie Werbende und Agenturen umfassend zu allen Fragen des Wettbewerbsrechts.

Worum geht es im Wettbewerbsrecht?

Wettbewerbsrecht ist in Abgrenzung zum Kartellrecht Werberecht; reguliert wird die Art und Weise der Werbung im Sinne einer einzelnen Massnahme aus dem Marketingmix. Dies erfolgt unabhängig vom verwendeten Medium und losgelöst vom angesprochenen Publikum. So stellt sich (auch) ein einzelnes Schreiben eines Unternehmens an einen Kunden bereits als “Werbung” im Rechtssinne dar.

Gegen wettbewerbswidriges Verhalten wird in der Regel mittels einer Abmahnung nebst Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vorgegangen. Dabei handelt es sich um ein ungeregeltes Rechtsinstitut. Eine Beispielsabmahnung finden Sie hier. Der berechtigt Abgemahnte muss in aller Regel dem abmahnenden Wettbewerber die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme erstatten. Diese Kosten beginnen bei ca. 500 EUR im Falle verhältnismässig einfacher, “ungefährlicher” Verstösse und können schnell den mittleren vierstelligen Bereich erreichen. Auch im Lichte dieses Umstandes empfiehlt sich die vorherige Prüfung der Marketingmassnahme.

Erfolgt im übrigen keine inhaltlich ausreichende Unterlassungserklärung, kann der Wettbewerber gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nach Ablauf der in einer Abmahnung - häufig kurz - bemessenen Frist, kann ein einstweiliges Verfügungsverfahren durchgeführt werden. Das Gesamtverfahren vermag zwei summarische und drei Hauptsacheverfahren zu umfassen.

Was können wir tun?

In den nachfolgenden, nicht-abschliessenden Fällen sind wir aktiv:

  • Prüfung von einzelnen Werbemassnahmen (klassische und neue Medien);
  • Prüfung der externen Unternehmenskommunikation;
  • Erstellung von Rechtsgutachten;
  • Erstellung von wettbewerbsrechtlichen Strategien;
  • Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen;
  • Abwehr angeblicher Ansprüche Ihrer Wettbewerber.

 

 

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