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Medienrecht - horak Rechtsamwälte/Fachanwälte, Hannover/München

Das Medienrecht unterliegt seit Jahrzehnten einem so erheblichen Wandel, der inzwischen alle Wertschöpfungsstationen der gesamten Medienbranche erreicht hat. Dabei hinkt sowohl die medienrechtliche Gesetzgebung als auch die zugehörige Rechtsprechung der Medienwirklichkeit hinterher.

Was ist “Medienrecht”

Medienrecht als eigenständiges Rechtsgebiet in Form eines einzelnen Gesetzes oder auch nur systemmatisch aus rechtlicher Sicht geordneter Normen ist an sich nicht in rechtlich relevanter Weise existent. Das "Medienrecht" entstand vielmehr aus den (damals) “neuen Medien” (BTX, Modem, Kabelübertragung etc.). Der Begriff ist bis heute branchenorientiert, umfasst aber sowohl klassische als auch “neue” Medien gleichermassen. Als medienrechtlich ausgerichtete Fachanwaltskanzlei bearbeiten wir die Bereiche des klassischen Medienrechts, wie des Rundfunkrechts, des Senderechts, Bühnen- und Aufführungsrechte, Verlagsrecht, des Telekommunikationsrechts, aber auch alle angrenzenden Rechtsgebiete wie Urheberrecht, Presserecht, Filmrecht, Musikrecht und Datenschutzrecht.

Natürlich stehen heute darüberhinaus Aspekte der Neuen Medien im Vordergrund, eCommerce , eGovernment, ePayment (wie Bitcoins), Cloud Computing oder auch „nur“ Vertriebsplattformen wie iTunes, Youtube, Facebook, Twitter oder Amazon/eBay sowie die Verwendung eigener oder fremder Rechte auf eigenen oder fremden Internetseiten sowie die Prinzipien der Zugangsoffenheit von Übertragungs- und Vertriebsplattformen für Medieninhalte und allgemein das Wettbewerbs- und Kartellrecht.

Wo wird “das Medienrecht” geregelt?

“Medienrecht” wird zunächst in medienspezifischen Regelungen wie Landespressegesetze, Rundfunkgesetze, Rundfunkstaatsverträge, Telekommunikationsgesetz, Telemediengesetz u.a.) normiert. Allerdings führt der Branchenansatz dazu, dass zum Medienrecht auch angrenzende Rechtsgebiete mit Medienbezug gehören, wie beispielsweise Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht (Titelschutz), Verlagsrecht, jugendschutz-rechtliche Normen usw.

Medienrechtliche Grundlagen am Beispiel des niedersächsischen Medienrechts

Medien genießen nach Artikel 5 des Grundgesetzes einen besonderen Schutz. Dort ist ein sehr umfassendes Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit verankert, das deutlich aufzeigt, wo die Grenzen staatlicher Einflussnahme liegen. Andererseits ist nicht zu verkennen, dass Medien großen Einfluss besitzen. Sie informieren, unterhalten und vertreten Meinungen. Medien bilden nicht nur die Realität ab; sie prägen und gestalten auch die Realität. Angesichts der starken Position der Medien in unserer Informationsgesellschaft und ihrer hohen gesellschaftspolitischen Bedeutung bedarf es also - in den Grenzen des Artikels 5 - gewisser Korrektur und Regelung durch den Gesetzgeber.

Die Gesetzgebungskompetenz für das Rundfunkrecht liegt in Deutschland bei den Ländern. Damit es für die bundesweiten elektronischen Medien (dazu gehören Hörfunk, Fernsehen und Online-Dienste) nicht 16 unterschiedliche Regelungen gibt, haben sich die Länder in Staatsverträgen über bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen verständigt. So gibt es eine Reihe verschiedener Rundfunkstaatsverträge (z.B. ARD-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag). In Niedersachsen gibt es daneben für den landesweiten und regionalen/lokalen privaten Rundfunk das Niedersächsische Mediengesetz. Es regelt das Veranstalten von Rundfunk durch private Veranstalter, die Weiterverbreitung von Rundfunk und Mediendiensten in Kabelanlagen und die Zuordnung von Übertragungskapazitäten. Aufsichtsbehörde über den privaten Rundfunk ist die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM).

Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des Norddeutschen Rundfunks (NDR) ist der NDR-Staatsvertrag. Der NDR ist öffentlich-rechtlicher Rundfunk und wird neben Niedersachsen von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein getragen. Die Programmaufsicht über den NDR hat der Rundfunkrat. Die Federführung in der Rechtsaufsicht wechselt turnusgemäß unter den vier Staatsvertragsländern. Für den Bereich der sog. Printmedien (das sind in erster Linie Zeitungen und Zeitschriften) gilt das Niedersächsische Pressegesetz. Darin sind beispielsweise das Informationsrecht und die Sorgfaltspflicht der Presse, die Anforderungen an ein Impressum und das Recht auf Gegendarstellung geregelt

Typische medienrechtlich Themen:

  • öffentliches Medienrecht
  • Fachanwalt für Medienrecht
  • Fachanwalt für Urheberrecht
  • Medienarbeitsrecht
  • Recht der Journalisten
  • Presserecht
  • Meinungsfreiheit
  • Pressefreiheit
  • Medienberichterstattung in Text, Ton und Bild
  • Medienverwaltungsrecht
  • Informationsgesetz
  • Einstweilige Verfügung zur Informationsbeschaffung
  • öffentlich-rechtliche Körperschaften
  • Verwaltungsgericht/ Oberverwaltungsgericht
  • Prozessführung im Medienrecht

 

 

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