Musik - horak FachanwälteDie rechtliche Absicherung der Musikbranche steht hier im Fokus. Wir beraten Künstler, Musiker, Komponisten, Texter, Produzenten sowie Medien-, Verlags-, Produktions- und Vertriebsunternehmen aller Größen in allen Fragen des nationalen und internationalen Musikrechts: Vertragsgestaltung im allgemeinen Musikrecht:Vertragsgestaltung und -prüfung von Lizenzverträgen, Vergütungsvereinbarungen sowie Verlagsverträge, Editionsverträge und Verlagsadministrationsverträgen einschließlich Vertragsgestaltung für die Produktion von Tonträgern, Filmdatenträgern und Datenträgern (Künstler- und Bandübernahmeverträge, Distributionsverträge, Aufführungsverträge, Auftrittsverträge). Flankierende Verträge aus dem MedienrechtAllgemeines Medienrecht einschließlich Verlagsrecht, Presserecht, Internetrecht, Musikrecht, Filmrecht, Fernsehrecht und Eventrecht sowie Vertragsgestaltung für Film- und Fernsehproduktionen (Drehbuchverträgen, Verwertungsverträge, Produktionsvereinbarungen) Managementverträge, Agenturverträge, Beraterverträge und Promotionverträge; Medienkooperations- und Merchandisingverträge Technischen Schutzmaßnahmen wie Zugangskontrollsystemen und Kopierschutzsystemen insbesondere Kopierschutz bei Audio-CDs, DVDs sowie bei Film- und Multimedie-DVDs und anderen Datenträgern Verhandlungsführung und -begleitung im MusikrechtVerhandlungsführung für Urheber mit Produktions- und Vertriebsunternehmen Verhandlungsbegleitung von Produktions- und Vertriebsunternehmen gegenüber Urhebern Urheberrechtliche Prüfungen und Bewertungen insbesondere in den Teilbereichen Design und Kunst, sowie im Falle von Sprach-, Ton-& Bildwerken Rechteprüfung, Rechtesicherung, RechtedurchsetzunggNationales und internationales Rechtemanagement Nutzungsprüfungen (Zulässigkeitsbeurteilung der Werknutzung) Gerichtliche und schiedsgerichtliche Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen aller Art, auch in einstweiligen Verfügungsverfahren sowie im internationalen Rechtsverkehr |