Medienrechtler  Medienrecht  Product Placement  Presserecht  FSK  Muster  Anwälte  Stellenangebote  Impressum  Datenschutz  Kontakt
Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  Leipzig  München  Stuttgart

horak.   
RECHTSANWÄLTE

medienrechtler

Medienrecht  KI und Medienrecht  Musikrecht  Tonträgerrecht  Filmrecht  Product Placement  Fotorecht  Verlagsrecht  Presserecht  Eventrecht  Spielerecht  Öffentliches Medienrecht  FSK  Urheberrecht  Kunstrecht  Bildrecht  Datenbankrecht  Internationales Urheberrecht  Presserecht  Berichterstattung  Bildberichterstattung  Ehrschutz  Gegendarstellung  Medienarbeitsrecht  Künstlersozialversicherung  Branchen  Musik  Film/Fernsehen  Radio  Verlag  Veranstalter  Agenturen  Neue Medien  Games  Multimediarecht  Veranstaltungsrecht  Sportrecht  Werberecht  Sponsoringrecht  Piraterie  Schutzrechte  Markenrecht  Designrecht  Kartellrecht  Datenschutzrecht 

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Fachkanzlei Medienrecht Fachanwälte Presserecht Verlagsrecht GEMA GVL VG Wort Verwertungsgesellschaft Onlinerecht Music on Demand Video on Deman IPTV Internetradio Abmahnung einstweilige Verfügung Unterlassungserklärung Strafverfahren Künstler Urheber Models Fotografen Schauspieler Intendanten Verleger Herausgeber  Musikrecht Tonträgerrecht Filmrecht Fotorecht Product Placement Verlagsrecht Musikverlagsrecht Filmverlagsrecht Softwarerecht Spielerecht Games Recht öffentliches Medienrecht Kunstrecht Bildrecht Modelrecht Agenturrecht Agenturvertrag Datenbankrecht Internationales Urheberrecht Presserecht Äusserungsrecht Ehrschutz Medienarbeitsrecht Künstlersozialversicherungsrecht  Musikbranche Filmbranche Produzentenrecht Ausübende Künstler Funkbranche Verlagsbranche Veranstalterbranche Games Branche Fachanwaltskanzlei Fachanwalt Hannover Multimediarecht Sportrecht Werberecht Wettbewerbsrecht Sponsoringrecht Piraterie Schutzrechte Datenschutzrecht Digitalisierungsrecht Social Media Recht Facebook Youtube  Twitter

Medienrechtler.. Medienrecht.. Internetrecht..

Medienrechtler
Medienrecht
Musikrecht
Tonträgerrecht
Filmrecht
Fotorecht
Product Placement
Verlagsrecht
Domainrecht
Internetrecht
Softwarerecht
Spielerecht
Öffentliches Medienrecht
FSK

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
hannover@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte LEIPZIG
Fachanwälte
Patentanwälte

Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Deutschland

Fon 0341.98 99 45-50
Fax 0341.98 99 45-59
leipzig@medienrechtler.com

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
muenchen@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 82
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@medienrechtler.com  

 

Internetrecht

Das Internetrecht ist ein integraler Bestandteil des Medienrechts und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets. Es umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten, darunter Urheberrecht, Datenschutzrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrechte. Im Folgenden werden die Rechte und Pflichten aller Beteiligten sowie die Rolle von Medienrechtlern erläutert, begleitet von Beispielen und wichtigen Gerichtsentscheidungen.


1. Definition und Einordnung des Internetrechts

Das Internetrecht ist kein einheitlich kodifiziertes Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus einer Vielzahl von Rechtsnormen zusammen, die die Nutzung und den Betrieb des Internets regulieren. Es betrifft:

  • Betreiber von Websites
  • Nutzer von Online-Diensten
  • Plattformbetreiber und Content-Provider
  • IT-Dienstleister und Hoster
  • Staaten und supranationale Organisationen

Es dient dem Schutz von Grundrechten wie Meinungsfreiheit und Datenschutz, aber auch dem Interessenausgleich zwischen wirtschaftlichen Akteuren und Nutzern.


2. Rechte und Pflichten der Beteiligten im Internet

a) Betreiber von Websites

Rechte:

  • Freiheit, Inhalte zu gestalten, unter Wahrung der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG in Deutschland).
  • Nutzung geschützter Inhalte, sofern Lizenzen oder Schrankenregelungen bestehen (z. B. Zitatrecht).

Pflichten:

  1. Impressumspflicht:

    • Nach § 5 TMG (Telemediengesetz) müssen kommerzielle Websites ein vollständiges Impressum enthalten.
    • Gerichtsentscheidung: OLG München, Az. 29 U 1210/13: Fehlende oder unvollständige Impressumsangaben können abgemahnt werden.
  2. Urheberrechtsschutz:

    • Betreiber dürfen keine urheberrechtlich geschützten Inhalte ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwenden.
    • Beispiel: LG München I, Az. 7 O 28236/12: Verwendung eines Fotos ohne Lizenz auf einer Webseite führte zu Schadenersatz.
  3. Datenschutzrechtliche Pflichten:

    • Einhaltung der DSGVO (z. B. transparente Datenschutzerklärung, Einholung von Einwilligungen für Cookies).
    • Gerichtsentscheidung: EuGH, Az. C-673/17 („Planet49“): Aktive Zustimmung zu Cookies erforderlich.


b) Nutzer von Online-Diensten

Rechte:

  • Schutz der Privatsphäre: Nutzer haben Anspruch auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten nach der DSGVO.
  • Meinungsfreiheit: Recht auf freie Meinungsäußerung, sofern keine strafrechtlich relevanten Inhalte verbreitet werden.

Pflichten:

  1. Rechtskonformes Verhalten:

    • Keine Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten, z. B. Volksverhetzung (§ 130 StGB) oder Beleidigungen (§ 185 StGB).
    • Beispiel: LG Hamburg, Az. 324 O 255/17: Ein Facebook-Kommentar mit ehrverletzenden Äußerungen führte zu Schadenersatz.
  2. Urheberrecht beachten:

    • Keine unbefugte Verbreitung von geschützten Werken (z. B. Filme oder Musik auf Filesharing-Plattformen).
    • Beispiel: BGH, Az. I ZR 19/16 („YouTube“) klärte die Haftung von Plattformen für urheberrechtlich geschützte Inhalte.


c) Plattformbetreiber und Content-Provider

Rechte:

  • Eigene Gestaltung und Monetarisierung der Plattform (z. B. durch Werbung).
  • Möglichkeit zur Moderation von Inhalten (Hausrecht).

Pflichten:

  1. Haftung für Inhalte Dritter:

    • Nach § 10 TMG haften Plattformbetreiber erst bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten („Notice-and-Takedown“-Prinzip).
    • Gerichtsentscheidung: BGH, Az. VI ZR 93/10 („Blog-Eintrag“): Plattform haftet nicht für Nutzerinhalte, solange keine Kenntnis besteht.
  2. Umsetzung von Löschpflichten:

    • Verpflichtung zur Entfernung rechtswidriger Inhalte, etwa Hassrede.
    • Beispiel: EuGH, Az. C-18/18 („Glawischnig-Piesczek“): Plattformen können verpflichtet werden, bestimmte Inhalte weltweit zu löschen.
  3. Datenschutz und DSGVO:

    • Betreiber müssen sicherstellen, dass Nutzerdaten geschützt und nicht missbräuchlich verwendet werden.
    • Gerichtsentscheidung: EuGH, Az. C-311/18 („Schrems II“): Ungenügender Datenschutz bei Datenübermittlung in die USA.


d) IT-Dienstleister und Hoster

Rechte:

  • Freiheit, ihre Dienste anzubieten, unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben.

Pflichten:

  1. Technische Sicherheit:
    • IT-Dienstleister müssen Sicherheitsmaßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO implementieren.
  2. Haftung für technische Störungen:
    • Unzureichende Sicherheitsvorkehrungen können Haftungsansprüche begründen.
    • Beispiel: LG Bonn, Az. 15 O 189/13: Schadensersatz wegen Datenverlust durch fehlerhafte Serverkonfiguration.


3. Wichtige Themen im Internetrecht

a) Urheberrecht

  • Schutz kreativer Inhalte im Internet.
  • Beispiel: BGH, Az. I ZR 115/16 („Vorschaubilder“): Nutzung von Vorschaubildern in Suchmaschinen ist urheberrechtlich zulässig, wenn keine Widersprüche vorliegen.

b) Persönlichkeitsrechte

  • Schutz vor Rufschädigung und unbefugter Veröffentlichung privater Inhalte.
  • Beispiel: BGH, Az. VI ZR 452/12: Veröffentlichung privater Fotos ohne Zustimmung verletzt Persönlichkeitsrechte.

c) Wettbewerbsrecht

  • Unlautere Werbung oder Wettbewerbsverstöße im Online-Bereich.
  • Beispiel: BGH, Az. I ZR 135/16 („Werbeblocker II“): Zulässigkeit von Adblockern.


4. Was können wir Medienrechtler zum Gelingen beitragen?

Medienrechtler spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherung eines rechtssicheren und fairen Internets. Sie leisten durch folgende Tätigkeiten einen wichtigen Beitrag:

  1. Rechtsberatung:

    • Unterstützung von Unternehmen bei der Einhaltung von Datenschutzvorgaben, Impressumspflichten und Urheberrechten.
  2. Schulung und Aufklärung:

    • Sensibilisierung von Unternehmen und Nutzern für rechtliche Risiken im Internet.
  3. Vertragsgestaltung:

    • Erstellung rechtssicherer Verträge für Plattformen, Nutzer und Dienstleister.
  4. Streitbeilegung:

    • Vertretung in Gerichtsverfahren oder Schiedsverfahren, etwa bei Urheberrechtsstreitigkeiten.
  5. Präventive Maßnahmen:

    • Entwicklung von Compliance-Programmen und technischen Lösungen zur Einhaltung von Gesetzen.
  6. Technikrechtliche Beratung:

    • Unterstützung bei der rechtssicheren Einführung von Technologien, z. B. KI oder Blockchain.

     

     

     klassisches Medienrecht Rundfunkrecht Senderecht Bühnen- und Aufführungsrecht Verlagsrecht Veranstaltungsrecht Entertainmentrecht Eventrecht Telekommunikationsrecht Urheberrecht Presserecht Filmrecht Musikrecht Medienarbeitsrecht Künstlersozialversicherungsrecht Sportrecht Datenschutzrecht Neuen Medien eCommerce eGovernment ePayment Bitcoins Cloud Computing itunes recht Amazon-Recht eBay-Recht Wettbewerbsrecht Kartellrecht  Sportrecht Sportler Sportverein Sportveranstalter Sportverbände Ligabetreiber Sportvertrag Sportvereinssatzung Sportverbandssatzung Statuten Sponsoringvertrag,Vermarktungsvertrag Sportrechtevertrag Sportrechtelizenzvereinbarung Sportagenturvertrag Sportveranstaltervertrag Sportausrüstungsvertrag Sportgerätevertrag Pferdevertrag Schutzrechte geistige Eigentumsrechte IP-Rechte Markenrecht Designrecht Spielerecht Games Law Onlinespielerecht Gamesanwalt drucken  speichern  zurück  Online-Anfrage

     

     

     

    horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte für Medienrecht  Georgstr. 48  30159 Hannover  Fon:0511/357356/0  Fax:0511/357356/29  info@medienrechtler.com