Medienrechtler  Medienrecht  Product Placement  Presserecht  FSK  Muster  Anwälte  Stellenangebote  Impressum  Datenschutz  Kontakt
Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  München  Stuttgart  Wien

horak.   
RECHTSANWÄLTE

medienrechtler

Medienrecht  Musikrecht  Musikvertragsrecht  Tonträgerrecht  Filmrecht  Product Placement  Fotorecht  Verlagsrecht  Urheberrecht  Presserecht  Eventrecht  Softwarerecht  Spielerecht  Öffentliches Medienrecht  FSK  Urheberrecht  Kunstrecht  Bildrecht  Datenbankrecht  Internationales Urheberrecht  Presserecht  Ehrschutz  Medienarbeitsrecht  Künstlersozialversicherung  Branchen  Musik  Film/Fernsehen  Radio  Verlag  Veranstalter  Agenturen  Neue Medien  Games  Multimediarecht  Veranstaltungsrecht  Sportrecht  Werberecht  Sponsoringrecht  Piraterie  Schutzrechte  Markenrecht  Designrecht  Kartellrecht  Datenschutzrecht 

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Fachkanzlei Medienrecht Fachanwälte Presserecht Verlagsrecht GEMA GVL VG Wort Verwertungsgesellschaft Onlinerecht Music on Demand Video on Deman IPTV Internetradio Abmahnung einstweilige Verfügung Unterlassungserklärung Strafverfahren Künstler Urheber Models Fotografen Schauspieler Intendanten Verleger Herausgeber  Musikrecht Tonträgerrecht Filmrecht Fotorecht Product Placement Verlagsrecht Musikverlagsrecht Filmverlagsrecht Softwarerecht Spielerecht Games Recht öffentliches Medienrecht Kunstrecht Bildrecht Modelrecht Agenturrecht Agenturvertrag Datenbankrecht Internationales Urheberrecht Presserecht Äusserungsrecht Ehrschutz Medienarbeitsrecht Künstlersozialversicherungsrecht  Musikbranche Filmbranche Produzentenrecht Ausübende Künstler Funkbranche Verlagsbranche Veranstalterbranche Games Branche Fachanwaltskanzlei Fachanwalt Hannover Multimediarecht Sportrecht Werberecht Wettbewerbsrecht Sponsoringrecht Piraterie Schutzrechte Datenschutzrecht Digitalisierungsrecht Social Media Recht Facebook Youtube  Twitter

Medienrechtler.. Medienrecht.. Musikrecht.. Musikvertragsrecht..

Medienrechtler
Musikrecht
Musikvertragsrecht

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
hannover@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@medienrechtler.com  

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
muenchen@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@medienrechtler.com  

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
wien@medienrechtler.com  

Checkliste für Musikverträge

Die nachfolgende Checkliste für Musikverträge können eine anwaltliche Individualberatung oder -anpassung nicht ersetzen. Daher sind die einzelnen Musikcheckpunkte hier nicht für einen konkreten Einzelfall wiedergegeben. Sie ersetzen keine anwaltliche Vertragsgestaltung. Es kann auch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder auch nur Aktualität übernommen werden: Die rechtlichen Rahmenbedingungen (Gesetze, Rechtsprechung usw.) ändern sich stetig.

Vielmehr dienen die Checkliste der grundsätzlichen Orientierung:

Vertragstypus grundsätzlich passend?

    (Künstlerexklusivvertrag/ Bandübernahmevertrag etc; dabei kommt es nicht auf die Vertragsüberschrift, sondern den Vertragsinhalt an. Ggfs kann das Gewollte in einer “Präambel” zu Beginn des Vertrags als beabsichtigte “Geschichte” zur Auslegungshilfe niedergeschrieben werden)

Vertragsgegenstand richtig und möglichst exakt definiert?

    (Der Vertragsgegenstand stellt rechtlich das Herz des Vertrages dar; hier sollten keinerlei Unklarheiten verbleiben. Ggfs können einzelne Begriffe in einem gesonderten Paragrafen definiert werden. Der Vertragsgegenstand wird häufig durch weitere Detailregelungen zur Rechteeinräumung, Exklusivität, Werbung mit Leben gefüllt)

Vertragsparteien richtig und exakt definiert?

    (Beide Vertragsparteien müssen exakt und richtig bezeichnet werden. Bei Firmen muss der richtige Zusatz, wie AG, GmbH, GmbH & Co KG, Ltd. etc verwendet werden. Des weiteren sollte aus Gründen der Klarstellung die Registernummer hinzugefügt werden)

Vertragsbeginn/ Dauer des Vertrages/ Kündigungsmöglichkeiten?

    (Vertragsbeginn ist zumeist Unterzeichnung, die Vertragsdauer ist in Musikverträgen häufig fest vereinbart, typischerweise 1-3 Jahre mit Verlängerungsoption. Die Vertragsdauer kann auch auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsmöglichkeit vereinbart werden etc)

Vertragsgebiet richtig?

    (Als Vertragsgebiet wird häufig Deutschland, deutschsprachiger Raum in Form von Deutschland/ Österreich/ Schweiz, europäische Union oder auch weltweit vereinbart)

Lizenzgebühren vollständig vereinbart?

    (als Basis wird im Künstlervertrag häufig der HAP verwendet, in anderen Verträgen auch Umsatzlizenzgebühren, Stücklizenzgebühren oder Pauschallizenzgebühren. Die verschiedenen Nutzungsarten müssen ggfs berücksichtigt werden, Downloads gelten zB als eigene Nutzungsart. Eventuelle Rabatte für Events, Sonderaktionen etc sollten Berücksichtigung finden)

Details zum Vertragsgegenstand vollständig?

    Rechteeinräumungen und Rechterückfall vollständig vereinbart? (Innerhalb des Vertragsgegenstandes stellt die Rechteeinräumung und deren exakte Darstellung die wichtigste Position dar. Das Fehlen eines Rechtes kann zu einem späteren kostenpflichtigen Rechteerwerbszwang führen.)

    Exklusivität der Rechteeinräumung? (Es existieren unterschiedliche voll-/ teil-/ nicht-exklusive Möglichkeiten der Lizensierung=Rechteeinräumung)

    Pflicht zur Veröffentlichung exakt vereinbart? (Zusammen mit einem besten Bemühen im Bereich Werbung stellt die Veröffentlichungsverpflichtung eine wichtige Grundlage dar)

    Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten? (Aufgrund des teils werkvertraglichen Charakters kann an Mitwirkungspflichten insbesondere der Künstler bei Werbeauftritten sowie an Mitwirkungsrechte bei der künstlerischen Gestaltung gedacht werden, gerade im Zusammenhang mit Remixen, Titelreihenfolge und -auswahl, Coverdesign etc)

    Qualität und Quantität der vereinbarten Leistungen? (In der Regel empfiehlt sich die Vereinbarung bestimmter Qualitäten und Quantitäten)

    Werbung und Merchandising? (Pflichten und Rechte müssen geregelt sein; dies beginnt schon mit der Inhaberschaft der Merchandisingrechte und anderer Nebenrechte)

    Vertragsstrafen oder Freistellungen? (Handlungs- oder Unterlassungspflichten können zur Untermauerung mit Vertragsstrafevereinbarungen oder - im Gegenteil - mit einer Freistellungsvereinbarung versehen werden)

Wer trägt welche Vertrags- und Folgekosten?

    Zu jeder einzelnen vertraglichen Leistungsposition kann eine Kostenposition sinnvoll sein. Zu Klären ist in der Regel auch, ob Kosten verrechnet oder bezahlt werden.

Zahlungen und Rechnungslegung klar vereinbart?

    (Neben der Vereinbarung der Lizenzgebühren und der Kosten muss in sachlicher und zeitlicher Hinsicht die Zahlungen, ggfs Vorschussvereinbarungen, und die Rechnungslegung einschliesslich steuerlicher Aspekte - insb. Umsatzsteuerpflicht? - bestimmt werden)

Was können wir für Sie tun?

Wir sprechen Ihre Sprache: Wir beraten Künstler, Musiker, Komponisten, Texter, Produzenten sowie Medien-, Verlags-, Produktions- und Vertriebsunternehmen aller Größen in allen Fragen des nationalen und internationalen Musikrechts.

Wir bieten jedoch mehr. Unsere Anwälte sind hochspezialisiert und haben beste Kontakte zu Unternehmen in der Medien-, Film- und Musikindustrie. Wir bieten eine Full Service Beratung für alle Rechtsfragen des Musikbusiness - ohne Einschränkung. Sie kennen uns vielleicht schon, weil Sie uns beauftragt haben. Eventuell kennen Sie einen unserer Anwälte auch aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen, unseren Seminaren oder aus den Medien selbst.

Sollten Sie zum ersten Mal von uns hören, bieten wir Ihnen an, einen zuverlässigen anwaltlichen Partner kennen zu lernen, der Ihren Erfolg mitgestaltet. Oder Sie interessieren sich aufgrund unseres Profils für einen unserer Schwerpunkte, der Ihnen in Ihrem Beraternetzwerk noch fehlt.

Diese Schwerpunkte umfassen auch die nachfolgenden Leistungen:

    Vertragsgestaltung und -prüfung von Lizenzverträgen, Vergütungsvereinbarungen sowie Verlags-, Editions- und Verlagsadministrationsverträgen einschließlich Vertragsgestaltung für die Produktion von Ton-, Film- und Datenträgern; (Künstler- und Bandübernahmeverträge, Distributionsverträge, Aufführungsverträge, Auftrittsverträge);

    allgemeines Medienrecht einschließlich Verlags-, Presse-, Internet-, Musik-, Film-, Fernseh- und Eventrecht sowie Vertragsgestaltung für Film- und Fernsehproduktionen (Drehbuchverträgen, Verwertungsverträge, Produktionsvereinbarungen);

    Management-, Agentur-, Berater- und Promotionverträge; Medienkooperations- und Merchandisingverträge;

    technischen Schutzmaßnahmen wie Zugangskontrollsystemen und Kopierschutzsystemen insbesondere Kopierschutz bei Audio-CDs, DVDs sowie bei Film- und Multimedie-DVDs und anderen Datenträgern;

    Verhandlungsführung für Urheber mit Produktions- und Vertriebsunternehmen;

    Verhandlungsbegleitung von Produktions- und Vertriebsunternehmen gegenüber Urhebern;

    Urheberrechtliche Prüfungen und Bewertungen insbesondere in den Teilbereichen Design und Kunst, sowie im Falle von Sprach-, Ton-& Bildwerken;

    Rechteprüfung, -sicherung und -durchsetzung;

    nationales und internationales Rechtemanagement;

    Nutzungsprüfungen (Zulässigkeitsbeurteilung der Werknutzung);

    gerichtliche und schiedsgerichtliche Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen aller Art, auch in einstweiligen Verfügungsverfahren sowie im internationalen Rechtsverkehr.

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.musikrechtler.de .

.

 

 

 klassisches Medienrecht Rundfunkrecht Senderecht Bühnen- und Aufführungsrecht Verlagsrecht Veranstaltungsrecht Entertainmentrecht Eventrecht Telekommunikationsrecht Urheberrecht Presserecht Filmrecht Musikrecht Medienarbeitsrecht Künstlersozialversicherungsrecht Sportrecht Datenschutzrecht Neuen Medien eCommerce eGovernment ePayment Bitcoins Cloud Computing itunes recht Amazon-Recht eBay-Recht Wettbewerbsrecht Kartellrecht  Sportrecht Sportler Sportverein Sportveranstalter Sportverbände Ligabetreiber Sportvertrag Sportvereinssatzung Sportverbandssatzung Statuten Sponsoringvertrag,Vermarktungsvertrag Sportrechtevertrag Sportrechtelizenzvereinbarung Sportagenturvertrag Sportveranstaltervertrag Sportausrüstungsvertrag Sportgerätevertrag Pferdevertrag Schutzrechte geistige Eigentumsrechte IP-Rechte Markenrecht Designrecht Spielerecht Games Law Onlinespielerecht Gamesanwalt drucken  speichern  zurück  Online-Anfrage

 

 

 

horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte für Medienrecht  Georgstr. 48  30159 Hannover  Fon:0511/357356/0  Fax:0511/357356/29  info@medienrechtler.com