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Markenrecht, Markenschutz

Medientitel sind als Werktitel dem Titelschutz zugänglich; daneben oder auch alternativ kommt in der Regel ein beliebig verlängerbarer Markenschutz durch Markenregistrierung in Betracht.

Schutz von Marken ?

Markenschutz ist verhältnismässig günstig erzielbar und zentral sowie als flankierender Produkt-/ Firmenschutz höchst wirkungsvoll. Zudem sind Marken kommunikative, unabdingbare Elemente des Marketingmix.

Informationen über Ideen, Dienstleistungen oder Produkte werden stetig schneller und einfacher verbreitet. Eine Möglichkeit der Behauptung am Markt lässt sich mittels der Namen erzielen, der über die Akzeptanz einer Unternehmung mit entscheidet. Ein prägnanter Begriff, ob als Firmenname oder Produktbezeichnung über Jahre hinweg benutzt, schafft zudem in der Form einer Marke einen unabhängigen Wert. Dabei empfiehlt sich regelmässig eine frühzeitige Eintragung als Marke in das Markenregister. Auch das Preis-/Nutzenverhältnis wird typischerweise zu Gunsten eines Markenschutzes ausfallen – eine normale Markenanmeldung mit 10 Jahren Markenschutz, der beliebig verlängerbar ist, verursacht Amtsgebühren in Höhe von derzeit € 300.

Nomen est Omen – eine registrierte Marke bietet weit mehr als die Erlaubnis, das Zeichen mit einem eingekreisten R (“Registered”) zu versehen. Manchmal ist internationaler Markenschutz – bspw. im deutschsprachigen Raum – oder europaweiter als Ergänzung einer deutschen Marke die Absicherung für zukünftige Aktivitäten.

Protect ideas - increase value ?

Markenrecht ist Teil des gewerblichen Rechtsschutzes, also des sog. Intellectual Property. Intellectual Property Rights bezeichnen Rechte aus geistigem Eigentum. Statt “Intellectual Property” findet häufig auch der Begriff des “Industrial Property” Verwendung; in beiden Fällen gekennzeichnet durch die Abkürzung “IP”.

Verallgemeinerungen der zahlreichen einzelnen Rechte durch derartige Begriffe bleiben allerdings im Detail ungenau, weil die Unterschiede der Rechtsinhalte und -folgen beispielsweise zwischen Patenten (Erfindungen auf technischem Gebiet) einerseits und Urheberrechten (z.B. - kulturelle - persönliche geistige Werkschöpfung) andererseits gross sind. Dennoch verbleiben den IP-Rechten viele Gemeinsamkeiten, wie z.B. deren Zweck oder die Monopolisierung zugunsten Einzelner. Des weiteren meint der Begriff “geistiges Eigentum”, als Übersetzung der international gebräuchlichen Charakterisierung Intellectual Property, keineswegs, dass “geistige” Eigentumsrechte existieren, also menschliche Gedanken monopolisiert würden - Ideen als solche sind gerade nicht schutzfähig. Vielmehr wird dadurch der immaterielle Charakter derartiger Rechte reflektiert.

Obschon heute noch die Existenz und Bedeutung der IP-Rechte wegen ihrer Immaterialität sowie des Charakterisierung als “Recht” teils verkannt wird, haben sich diese Rechte längst zu einem zentralen Wert vieler Unternehmungen und innovativer Entwicklungen verdichtet.

So kann beispielsweise der Firmenname eines Unternehmens bei der Wertbemessung die zentrale Rolle spielen, wie beispielsweise im Falle der Marke Coca-Cola. Bewertungsfragen im übrigen dürfen getrost als “ungelöst” bezeichnet werden, da die unterschiedlichen Bewertungsmechanismen zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen gelangen.

Formular zur Markenanmeldung und weitere Informationen: www.markenanmeldungwelt.de

 

 

 

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