Medienrechtler  Medienrecht  Product Placement  Presserecht  FSK  Muster  Anwälte  Stellenangebote  Impressum  Datenschutz  Kontakt
Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  Leipzig  München  Stuttgart

horak.   
RECHTSANWÄLTE

medienrechtler

Medienrecht  KI und Medienrecht  Musikrecht  Tonträgerrecht  Filmrecht  Product Placement  Fotorecht  Verlagsrecht  Presserecht  Eventrecht  Spielerecht  Öffentliches Medienrecht  FSK  Urheberrecht  Kunstrecht  Bildrecht  Datenbankrecht  Internationales Urheberrecht  Presserecht  Berichterstattung  Bildberichterstattung  Ehrschutz  Gegendarstellung  Medienarbeitsrecht  Künstlersozialversicherung  Branchen  Musik  Film/Fernsehen  Radio  Verlag  Veranstalter  Agenturen  Neue Medien  Games  Multimediarecht  Veranstaltungsrecht  Sportrecht  Werberecht  Sponsoringrecht  Piraterie  Schutzrechte  Markenrecht  Designrecht  Kartellrecht  Datenschutzrecht 

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Fachkanzlei Medienrecht Fachanwälte Presserecht Verlagsrecht GEMA GVL VG Wort Verwertungsgesellschaft Onlinerecht Music on Demand Video on Deman IPTV Internetradio Abmahnung einstweilige Verfügung Unterlassungserklärung Strafverfahren Künstler Urheber Models Fotografen Schauspieler Intendanten Verleger Herausgeber  Musikrecht Tonträgerrecht Filmrecht Fotorecht Product Placement Verlagsrecht Musikverlagsrecht Filmverlagsrecht Softwarerecht Spielerecht Games Recht öffentliches Medienrecht Kunstrecht Bildrecht Modelrecht Agenturrecht Agenturvertrag Datenbankrecht Internationales Urheberrecht Presserecht Äusserungsrecht Ehrschutz Medienarbeitsrecht Künstlersozialversicherungsrecht  Musikbranche Filmbranche Produzentenrecht Ausübende Künstler Funkbranche Verlagsbranche Veranstalterbranche Games Branche Fachanwaltskanzlei Fachanwalt Hannover Multimediarecht Sportrecht Werberecht Wettbewerbsrecht Sponsoringrecht Piraterie Schutzrechte Datenschutzrecht Digitalisierungsrecht Social Media Recht Facebook Youtube  Twitter

Medienrechtler.. Presserecht.. Gegendarstellung..

Medienrechtler
Presserecht
Bereicherungsanspruch
Berichterstattung
Berichtigungsanspruch
Bildberichterstattung
Ehrschutz
Gegendarstellung
Priviligierte Quelle
Selbstöffnung
Textberichterstattung
Verdachtsberichterstattung

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
hannover@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte LEIPZIG
Fachanwälte
Patentanwälte

Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Deutschland

Fon 0341.98 99 45-50
Fax 0341.98 99 45-59
leipzig@medienrechtler.com

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
muenchen@medienrechtler.com  

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@medienrechtler.com  

 

Gegendarstellung

Die Gegendarstellung ist ein zentraler Mechanismus im Presserecht, der betroffenen Personen oder Institutionen die Möglichkeit gibt, auf falsche oder irreführende Berichterstattung in der Presse zu reagieren. Sie ist in den Landespressegesetzen (LPG) geregelt und dient dazu, eine einseitige oder verzerrte Darstellung zu korrigieren, ohne dass es zwingend zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Hier folgt eine umfassende Erläuterung der Gegendarstellung mit zahlreichen Beispielen:


1. Grundlagen der Gegendarstellung

1.1 Definition

Die Gegendarstellung ist die Möglichkeit einer betroffenen Person, eine eigene Stellungnahme zu einer Veröffentlichung in demselben Medium zu verlangen, um eine falsche oder irreführende Berichterstattung aus ihrer Sicht zu korrigieren.

1.2 Ziel

  • Schaffung eines Gegengewichts zu unwahren oder verzerrten Tatsachenbehauptungen.
  • Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen.
  • Förderung von Transparenz und Ausgewogenheit in der Berichterstattung.


2. Rechtliche Grundlage

2.1 Landespressegesetze

Die Gegendarstellung ist in den Landespressegesetzen geregelt (§ 11 LPG in den meisten Ländern). Sie verpflichtet Presseorgane unter bestimmten Bedingungen, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen.

2.2 Grundrechte

Die Gegendarstellung steht im Spannungsverhältnis zwischen:

  • Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG): Freie Berichterstattung der Medien.
  • Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG): Schutz vor falscher oder verzerrter Darstellung.


3. Voraussetzungen für eine Gegendarstellung

Damit eine Gegendarstellung verlangt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

3.1 Tatsachenbehauptung

  • Die Gegendarstellung kann nur bei falschen oder verzerrten Tatsachenbehauptungen verlangt werden.
  • Meinungsäußerungen: Diese sind vom Recht auf Gegendarstellung ausgeschlossen, da sie subjektive Bewertungen sind.

Beispiele:

  • Zulässig: "Herr X hat ein Strafverfahren verloren" (falsche Tatsache).
  • Nicht zulässig: "Ich halte Herrn X für unfähig" (Meinung).

3.2 Betroffenheit

  • Der Betroffene muss persönlich oder geschäftlich von der Berichterstattung betroffen sein.
  • Beispiel: Eine Zeitung behauptet, ein Unternehmer sei insolvent. Der Unternehmer ist direkt betroffen und kann eine Gegendarstellung verlangen.

3.3 Bezug zur Veröffentlichung

  • Die Gegendarstellung muss sich auf eine konkrete Veröffentlichung beziehen.
  • Beispiel: Eine Gegendarstellung ist nur zulässig, wenn der Artikel in einer Zeitung, Zeitschrift oder einem Online-Medium veröffentlicht wurde.

3.4 Rechtzeitigkeit

  • Der Anspruch auf Gegendarstellung muss unverzüglich geltend gemacht werden, üblicherweise innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme der Berichterstattung.


4. Inhalt und Form der Gegendarstellung

4.1 Inhalt

  • Die Gegendarstellung muss sich auf die beanstandete Tatsache beschränken und darf keine neuen Tatsachen oder Meinungen enthalten.
  • Sie muss klarstellen, warum die ursprüngliche Behauptung unzutreffend oder verzerrt ist.

Beispiel einer Gegendarstellung:

„In Ihrer Ausgabe vom 10. Dezember 2024 haben Sie berichtet, dass ich gegen ein Strafurteil Berufung eingelegt habe. Diese Behauptung ist falsch. Ich habe keine Berufung eingelegt.“

4.2 Form

  • Die Gegendarstellung muss schriftlich und unterschrieben eingereicht werden.
  • Der Wortlaut der Gegendarstellung muss präzise sein und darf nicht unsachlich oder polemisch sein.


5. Pflichten des Mediums

  • Veröffentlichungspflicht: Die Gegendarstellung muss im gleichen Medium und an vergleichbarer Stelle wie die ursprüngliche Veröffentlichung erscheinen.
  • Unveränderte Wiedergabe: Das Medium darf den Wortlaut der Gegendarstellung nicht ändern, selbst wenn es sie für unzutreffend hält.
  • Kennzeichnung: Es muss erkennbar sein, dass es sich um eine Gegendarstellung handelt.

Beispiel:

Eine Gegendarstellung zu einem Artikel auf der Titelseite einer Zeitung muss ebenfalls auf der Titelseite veröffentlicht werden.


6. Grenzen der Gegendarstellung

6.1 Keine Gegendarstellung bei Meinungsäußerungen

  • Beispiel: Ein Leitartikel mit einer kritischen Bewertung der Arbeit eines Politikers berechtigt nicht zu einer Gegendarstellung, da es sich um eine Meinungsäußerung handelt.

6.2 Offensichtliche Wahrheiten

  • Wenn die beanstandete Behauptung offensichtlich wahr ist, besteht kein Anspruch auf eine Gegendarstellung.
  • Beispiel: Ein Bericht, dass jemand ein öffentlich zugängliches Amt übernommen hat, kann nicht durch eine Gegendarstellung bestritten werden.

6.3 Intime oder beleidigende Inhalte

  • Die Gegendarstellung darf keine diffamierenden oder ehrverletzenden Inhalte enthalten.


7. Beispiele für Gegendarstellungsfälle

7.1 Unternehmen und Wirtschaft

  • Fall: Eine Zeitung berichtet, dass ein Unternehmen Giftstoffe in einem Fluss freigesetzt habe. Das Unternehmen kann eine Gegendarstellung verlangen, wenn es nachweisen kann, dass dies falsch ist.

7.2 Prominente und Öffentlichkeit

  • Fall: Ein Prominenter wird fälschlicherweise in einem Artikel mit einem Betrugsskandal in Verbindung gebracht. Der Prominente kann eine Gegendarstellung verlangen, um die falsche Behauptung zu korrigieren.

7.3 Politik

  • Fall: Ein Politiker wird beschuldigt, öffentliche Gelder veruntreut zu haben. Wenn diese Behauptung nicht zutrifft, kann er eine Gegendarstellung verlangen.


8. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

8.1 Zivilrechtliche Ansprüche

  • Wird eine berechtigte Gegendarstellung nicht veröffentlicht, kann der Betroffene eine gerichtliche Durchsetzung beantragen.
  • Grundlage: §§ 1004, 823 BGB.

8.2 Schadensersatz

  • Wenn die Nichterfüllung der Gegendarstellung zu weiteren Schäden führt, kann der Betroffene Schadensersatz verlangen.


9. Herausforderungen und Kritik

9.1 Zeitliche Verzögerungen

  • In der Praxis wird die Gegendarstellung oft erst veröffentlicht, wenn das öffentliche Interesse an der ursprünglichen Veröffentlichung bereits nachgelassen hat.

9.2 Umfang

  • Die Beschränkung auf kurze und präzise Darstellungen kann dazu führen, dass komplexe Sachverhalte nicht ausreichend erklärt werden.

9.3 Missbrauch

  • Es besteht die Gefahr, dass die Gegendarstellung missbraucht wird, um berechtigte Kritik zu unterdrücken.


10. Fazit

Die Gegendarstellung ist ein wichtiges Instrument des Presserechts, um eine ausgewogene Berichterstattung sicherzustellen und Betroffenen eine Möglichkeit zur Verteidigung zu geben. Sie unterliegt klaren rechtlichen Vorgaben, um sowohl die Pressefreiheit als auch das Persönlichkeitsrecht zu schützen. Gleichzeitig hat sie Grenzen, insbesondere bei Meinungsäußerungen oder offensichtlichen Wahrheiten. Ihre Bedeutung wird durch die Digitalisierung und die rasche Verbreitung von Nachrichten in sozialen Medien weiter zunehmen, was möglicherweise Anpassungen der gesetzlichen Regelungen erfordert.

 

 

 klassisches Medienrecht Rundfunkrecht Senderecht Bühnen- und Aufführungsrecht Verlagsrecht Veranstaltungsrecht Entertainmentrecht Eventrecht Telekommunikationsrecht Urheberrecht Presserecht Filmrecht Musikrecht Medienarbeitsrecht Künstlersozialversicherungsrecht Sportrecht Datenschutzrecht Neuen Medien eCommerce eGovernment ePayment Bitcoins Cloud Computing itunes recht Amazon-Recht eBay-Recht Wettbewerbsrecht Kartellrecht  Sportrecht Sportler Sportverein Sportveranstalter Sportverbände Ligabetreiber Sportvertrag Sportvereinssatzung Sportverbandssatzung Statuten Sponsoringvertrag,Vermarktungsvertrag Sportrechtevertrag Sportrechtelizenzvereinbarung Sportagenturvertrag Sportveranstaltervertrag Sportausrüstungsvertrag Sportgerätevertrag Pferdevertrag Schutzrechte geistige Eigentumsrechte IP-Rechte Markenrecht Designrecht Spielerecht Games Law Onlinespielerecht Gamesanwalt drucken  speichern  zurück  Online-Anfrage

 

 

 

horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte für Medienrecht  Georgstr. 48  30159 Hannover  Fon:0511/357356/0  Fax:0511/357356/29  info@medienrechtler.com