Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zum Medienrecht und PresserechtDas Medien- und Presserecht umfasst eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, die sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene geregelt sind. Diese Regelwerke schaffen den rechtlichen Rahmen für die Erstellung, Verbreitung und Nutzung von Medieninhalten. Im Folgenden werden die wichtigsten Gesetze und Verordnungen detailliert dargestellt.
1. Gesetze zum Medienrecht1.1 Grundgesetz (GG)- Art. 5 Abs. 1 GG: Schützt die Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit sowie die Freiheit der Berichterstattung.
- Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG: Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, einschließlich des Rechts am eigenen Bild und der persönlichen Ehre.
1.2 Landespressegesetze (LPG)Die Landespressegesetze regeln die Arbeit der Presse auf Länderebene. Jedes Bundesland hat ein eigenes Pressegesetz, die aber weitgehend ähnliche Inhalte haben. Inhalte der Landespressegesetze- Gegendarstellungsrecht (§ 11 LPG): Verpflichtet Medien, bei falschen oder verzerrten Darstellungen eine Gegendarstellung zu veröffentlichen.
- Sorgfaltspflichten: Journalisten müssen die Wahrheit der veröffentlichten Informationen sorgfältig prüfen.
- Impressumspflicht: Veröffentlichungen müssen ein Impressum enthalten, das die Verantwortlichen nennt.
- Zeugnisverweigerungsrecht: Schützt Journalisten vor der Offenlegung ihrer Informanten (§§ 5–6 LPG).
Wichtige Beispiele- Bayerisches Pressegesetz (BayPrG).
- Landespressegesetz Nordrhein-Westfalen (LPresseG NRW).
1.3 Urheberrechtsgesetz (UrhG)- Schützt schöpferische Werke und die Rechte der Urheber.
- §§ 31 ff. UrhG: Regelungen zu Nutzungsrechten und Lizenzverträgen.
- § 13 UrhG: Anspruch auf Nennung des Urhebers.
- § 97 UrhG: Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen.
1.4 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) / Medienstaatsvertrag (MStV)Der Medienstaatsvertrag (MStV) hat 2020 den Rundfunkstaatsvertrag abgelöst. Inhalte- § 19 MStV: Regulierung von Rundfunkangeboten und Telemedien.
- § 10 MStV: Werberegelungen im Rundfunk.
- § 21 MStV: Transparenzanforderungen für Medienplattformen und Intermediäre (z. B. Google, Facebook).
1.5 Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)- Jugendschutzgesetz (JuSchG): Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Medien.
- JMStV: Ergänzt das JuSchG im Bereich der digitalen Medien und regelt Altersfreigaben, Sendezeiten und Zugangsbeschränkungen.
1.6 Telemediengesetz (TMG)- Regelt die rechtlichen Anforderungen an Anbieter von Telemedien, wie Webseiten und Streamingdienste.
- § 13 TMG: Informationspflichten und Datenschutz.
- § 7 TMG: Haftung für Inhalte und Verlinkungen.
1.7 Datenschutzrecht (DSGVO und BDSG)- DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): Europäische Verordnung, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt.
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Nationale Ergänzung zur DSGVO.
- Besonderheiten im Medienrecht: Journalistische Ausnahmen nach § 85 DSGVO, um die Pressefreiheit zu wahren.
1.8 Wettbewerbsrecht (UWG)- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Schutz vor irreführender Werbung und unlauterem Wettbewerb.
- Relevant für medienrechtliche Fragestellungen wie Schleichwerbung oder irreführende Anzeigen.
2. Gesetze zum PresserechtDas Presserecht ist ein spezieller Teil des Medienrechts, der sich mit der Arbeit der Presse und den damit verbundenen Rechten und Pflichten befasst. 2.1 Strafgesetzbuch (StGB)- § 185 StGB: Beleidigung.
- § 186 StGB: Üble Nachrede.
- § 187 StGB: Verleumdung.
- § 201 StGB: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.
- § 202a StGB: Ausspähen von Daten.
2.2 Informationsfreiheitsgesetze (IFG)- Erlauben den Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung.
- Beispiel: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) und entsprechende Landesgesetze.
- Einschränkungen: Schutz von Betriebsgeheimnissen, Datenschutz, Staatsgeheimnissen.
2.3 Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)- Verpflichtet Betreiber sozialer Netzwerke, rechtswidrige Inhalte wie Beleidigungen oder Verleumdungen schnell zu löschen.
- Ziel: Bekämpfung von Hate Speech und Fake News im Internet.
2.4 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)- Regelt den Schutz von Whistleblowern, die Missstände in Unternehmen oder Behörden offenlegen.
- Relevanz: Ermöglicht Journalisten den Zugang zu privilegierten Informationen.
2.5 KUG (Kunsturhebergesetz)- § 22 KUG: Schutz des Rechts am eigenen Bild.
- § 23 KUG: Ausnahmen für Bilder von Personen der Zeitgeschichte.
3. Europäisches Medienrecht3.1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)- Regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in der EU.
- Besonderheiten für Journalisten: Ausnahme für journalistische Zwecke (§ 85 DSGVO).
3.2 EU-Urheberrechtsrichtlinie- Harmonisiert Urheberrechtsregeln in der EU.
- Einführung von Uploadfiltern und Leistungsschutzrechten für Presseverleger.
3.3 Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD)- Gilt für Rundfunk und Streamingdienste in der EU.
- Vorschriften zu Werbung, Jugendschutz und Förderung europäischer Inhalte.
4. Internationale Regelungen4.1 Berner Ãœbereinkunft- Internationaler Vertrag zum Schutz von Urheberrechten.
4.2 UN-Konventionen- Schutz der Meinungsfreiheit und der kulturellen Vielfalt.
5. Verordnungen und Regelungen durch Behörden5.1 Landesmedienanstalten- Aufsicht über private Rundfunk- und Telemedienanbieter.
- Zuständig für Lizenzvergabe und Überwachung der Einhaltung des Medienrechts.
5.2 Deutscher Presserat- Selbstkontrollorgan der Presse.
- Pressekodex: Ethikrichtlinien für journalistisches Verhalten.
Das Medien- und Presserecht ist ein komplexes und dynamisches Rechtsgebiet, das sich an technische und gesellschaftliche Entwicklungen anpasst. Es erfordert die Berücksichtigung zahlreicher Gesetze, Verordnungen und Regelwerke, die miteinander verzahnt sind und den Schutz von Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrechten und fairer Medienarbeit sicherstellen. |