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Medienrechtsverfahren

Ihr medienrechtlicher Vertragspartner kommt seinen Verpflichtungen nicht nach? Ein Wettbewerber verschickt Abmahnungen, um Sie vom Markt zu drängen? Ihr freier Mitarbeiter verwendet Ihre Arbeitsergebnisse? Sie werden in den Medien falsch dargestellt und möchten Schadensersatz? Sie sollen Rechte verletzt haben? Ihr Medienerzeugnis soll fremde Rechte verletzt haben? Ihre Journalisten verlangen eine angemessene Vergütung?

Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen

Der Beginn einer streitigen Auseinandersetzung kann schleichend oder plötzlich erscheinen. Dabei war in nahezu keinem Fall dieser Ausgang gezielt angestrebt. Wird eine Auseinandersetzung streitig, so bestehen tatsächlich sehr viele Möglichkeiten, die eigenen Rechte durchzusetzen oder fremde Ansprüche abzuwehren.

Wir sind erfahrene Spezialisten für die Abwehr oder die Durchsetzung von Ansprüchen in einem Gerichtsverfahren, in Schiedsverfahren oder in Schlichtungsverfahren/ Mediationsverfahren. Dabei stehen wir fest an Ihrer Seite und vertreten ausschliesslich Ihre Interessen.

Wir erarbeiten für Sie eine passgenaue Prozesstrategie und greifen dabei auf die gesamte Klaviatur der vorhandenen Rechtsbehelfe und Verfahren zurück, um Ihnen schnell und effektiv zu Ihrem Recht zu verhelfen. Wir verlieren Ihr Ziel nie aus den Augen; denn Ihr Ziel ist unser Ziel: Erfolg!

Dabei  informieren wir Sie über Chancen und Risiken einer rechtlichen Auseinandersetzung, benennen den sichersten Weg ebenso, wie alternative Vorgehensweisen jenseits der Standard-Empfehlungen. So finden wir gemeinsam mit Ihnen die Strategie, die den besten Erfolg verspricht. Das kann ein aussergerichtlicher Einigungsversuch sein, eine außergerichtliche Schlichtung, ein (nationales oder internationales) Schiedsverfahren, eine Mediation oder ein Gerichtsprozess, den wir bewusst und effektiv über die Instanzen führen.

Medienrechtliche Verfahren befassen sich mit Streitigkeiten in verschiedenen Bereichen der Medienbranche, darunter Urheberrecht, Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrechte und Medienregulierung. Solche Verfahren können vor Zivil-, Verwaltungs- oder Verfassungsgerichten verhandelt werden. Je nach Streitgegenstand sind unterschiedliche Instanzen und Gerichtszweige zuständig.


1. Arten medienrechtlicher Verfahren

a) Zivilrechtliche Verfahren

  • Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen, z. B. Urheberrechtsverletzungen, Vertragskonflikte oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

b) Verwaltungsrechtliche Verfahren

  • Verfahren gegen behördliche Entscheidungen im Bereich Rundfunk-, Presse- oder Datenschutzrecht.

c) Verfassungsrechtliche Verfahren

  • Klärung grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Fragen, z. B. im Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht.

d) Internationale Verfahren

  • Verfahren vor europäischen oder internationalen Gerichten, z. B. EuGH oder EGMR.


2. Zivilrechtliche Verfahren

a) Typische Streitgegenstände

  1. Urheberrecht:
    • Streitigkeiten über unlizenzierte Nutzung von Werken.
  2. Persönlichkeitsrecht:
    • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild oder Verleumdung.
  3. Wettbewerbsrecht:
    • Irreführende Werbung oder Verstöße gegen Marktregeln.

b) Instanzenzug

  1. Erste Instanz:
    • Amtsgericht oder Landgericht, abhängig vom Streitwert (Landgericht ab 5.000 € oder bei Urheberrechtsstreitigkeiten).
  2. Berufungsinstanz:
    • Oberlandesgericht (OLG).
  3. Revision:
    • Bundesgerichtshof (BGH), sofern eine grundsätzliche Bedeutung vorliegt (§ 543 ZPO).

c) Beispiele für Verfahren

  • BGH, Az. I ZR 53/17 („Vorschaubilder II“)
    • Klärung urheberrechtlicher Fragen bei der Verwendung von Vorschaubildern in Suchmaschinen.
  • LG Hamburg, Az. 324 O 255/17
    • Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Verleumdung in sozialen Medien.


3. Verwaltungsrechtliche Verfahren

a) Typische Streitgegenstände

  1. Rundfunkrecht:
    • Streitigkeiten über Sendelizenzen oder Verstöße gegen Rundfunkgesetze.
  2. Presse- und Medienaufsicht:
    • Klagen gegen behördliche Maßnahmen wie Untersagungsverfügungen.
  3. Datenschutz:
    • Verfahren gegen Entscheidungen von Datenschutzbehörden.

b) Instanzenzug

  1. Erste Instanz:
    • Verwaltungsgericht (VG).
  2. Berufungsinstanz:
    • Oberverwaltungsgericht (OVG) oder Verwaltungsgerichtshof (VGH) in den Bundesländern.
  3. Revision:
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).
  4. Verfassungsbeschwerde:
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG), sofern Grundrechte betroffen sind.

c) Beispiele für Verfahren

  • BVerwG, Az. 6 C 20.19
    • Klärung der Zulassungspflicht für Streaming-Dienste im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrags.
  • OVG Münster, Az. 13 A 17/20
    • Rechtmäßigkeit von Datenschutzanordnungen gegen soziale Netzwerke.


4. Verfassungsrechtliche Verfahren

a) Typische Streitgegenstände

  1. Pressefreiheit (§ 5 GG):
    • Konflikte zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten.
  2. Rundfunkfreiheit:
    • Schutz der Unabhängigkeit von Rundfunkanstalten.
  3. Datenschutz als Grundrecht (§ 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 GG):
    • Klärung der Vereinbarkeit von Datenschutzgesetzen mit der Verfassung.

b) Instanzenzug

  1. Verfassungsbeschwerde:
    • Direkte Anrufung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nach Erschöpfung des Rechtswegs.
  2. Normenkontrollverfahren:
    • Ãœberprüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit durch das BVerfG.

c) Beispiele für Verfahren

  • BVerfG, Az. 1 BvR 16/13 („Rundfunkbeitrag“)
    • Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags.
  • BVerfG, Az. 1 BvR 1766/15 („Recht auf Vergessen I“)
    • Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und Pressefreiheit.


5. Europäische und internationale Verfahren

a) Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)

  1. Zuständigkeit:
    • Klärung der Vereinbarkeit nationaler Gesetze mit EU-Recht.
  2. Beispiele:
    • EuGH, Az. C-673/17 („Planet49“)
      • Anforderungen an die Zustimmung für Cookies gemäß DSGVO.

b) Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

  1. Zuständigkeit:
    • Prüfung von Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
  2. Beispiele:
    • EGMR, Az. 26958/95 („Caroline von Hannover“)
      • Schutz der Privatsphäre prominenter Personen.


6. Rolle von Anwälten in medienrechtlichen Verfahren

a) Beratung

  1. Vorgerichtliche Beratung:
    • Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Verfahrens.
    • Unterstützung bei außergerichtlichen Einigungen (z. B. Abmahnungen, Unterlassungserklärungen).
  2. Verfahrensvorbereitung:
    • Sammlung von Beweismaterial, rechtliche Analyse, Verfassen von Schriftsätzen.

b) Vertretung

  1. In Zivilverfahren:
    • Vertretung in allen Instanzen bis zum BGH.
  2. In Verwaltungsverfahren:
    • Unterstützung bei Klagen gegen behördliche Entscheidungen vor Verwaltungsgerichten.
  3. In Verfassungsverfahren:
    • Verfassen von Verfassungsbeschwerden und Vertretung vor dem BVerfG.
  4. Vor europäischen Gerichten:
    • Vertretung vor dem EuGH oder EGMR.

c) Schieds- und Mediationsverfahren

  • Schiedsverfahren:
    • Alternative Streitbeilegung, z. B. bei Lizenz- oder Vertragsstreitigkeiten.
  • Mediation:
    • Verhandlung außergerichtlicher Lösungen, insbesondere bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

 

 

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