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Arbeitsvertrag Solomitglied/ Solokünstler

Verwendung des Arbeitsvertrages

Das Medienrecht-Muster können Sie mit dem jeweiligen Hinweis kostenfrei kopieren und auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Einzige Voraussetzung für die kostenfreie Gestattung ist, dass Sie im Impressum Ihres Internetauftritts folgenden Link hinterlegen: “Mit Unterstützung von horak Rechtsanwälte, www.medienrechtler.com “. Statt des Impressums können Sie in Absprache mit uns auch einen anderen Ort sowie einen angepassten Wortlaut des Links wählen. Bitte schicken Sie uns hierzu eine Mail an info@medienrechtler.com.

Wir stellen Ihnen gerne auf Ihre Bedürfnisse genau individualisierte Vertragswerke zusammen. Dies können wir zu durchaus günstigen Pauschalen (ab 89 EUR) anbieten. Gerne können Sie uns kontaktieren.

Arbeitsvertrag

Zwischen ___________________________________________________________________

vertreten durch ______________________________________________________________

und

Frau/Herrn__________________________________________________________________

___________________________________________________________________________

wird der folgende

Arbeitsvertrag

abgeschlossen:

§ 1

Frau/Herr ___________________________________________________________________

Wird als Solomitglied mit der Tätigkeitsbezeichnung_________________________________

(§ 1 Abs. 2 NV Bühne) für das/die _______________________________________________

____________________________________________________________________(Theater)

in ________________________________________________________________eingestellt.

§ 2

Das Arbeitsverhältnis wird für die Spielzeit 20____/____Spielzeiten 20___/___bis

20____/____begründet.

Es beginnt am ___________________und endet am________________

Das Arbeitsverhältnis verlängert sich zu den gleichen Bedingungen um ein Jahr (Spielzeit), wenn nicht eine Nichtverlängerungsmitteilung entsprechend § 61 NV Bühne (Nichtverlängerungsmitteilung – Solo -) ausgesprochen wurde.

§ 3

Hier sind etwaige besondere Vereinbarungen, z.B. zur angemessenen Beschäftigung, zur Mitwirkungspflicht, über die Kunstgattung/das Kunstfach sowie Spielgelder aufzunehmen.

§ 4

(1) Die Gage beträgt monatlich __________ €,

in Worten____________________________EURO.

(2) Daneben erhält das Mitglied für die Mitwirkung in einer zweiten oder dritten am gleichen Tag stattfindenden Aufführung eine Vergütung von _____v.H. des festen monatlichen Gehalts.

§ 5

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die auf das Solomitglied entfallende Hälfte der Vermittlungsgebühr von insgesamt ______vom Hundert des gebührenpflichtigen Arbeitsentgelts einzubehalten und an die Bühnenvermittlung________________________

________________________abzuführen.

§ 6

Im übrigen bestimmt sich das Arbeitsverhältnis nach dem Normalvertrag Bühne in der jeweils geltenden Fassung und den ihn ergänzenden oder an seine Stelle tretenden Tarifverträgen.

§ 7

_________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ ______________________________________

Hier sind etwaige besondere Vereinbarungen, etwa im Hinblick auf § 58 Abs. 5 NV Bühne (Ausschluss der Gagenanpassung) und § 40 Abs. 1 Stz 3 NV Bühne (Ausschluss der Zuwendung) aufzunehmen.

§ 8

Für alle Rechtsstreitigkeiten im Sinne des § 2 Arbeitsgerichtsgesetz zwischen den Arbeitsvertragsparteien sind unter Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit ausschließlich die zwischen den Tarifvertragsparteien des NV Bühne vereinbarten Schiedsgerichte zuständig. Gehört das Solomitglied bei Vertragsabschluss und bei Klageerhebung keiner auf Arbeitnehmerseite beteiligten Tarifvertragspartei an, bestimmt der Kläger, welches Schiedsgericht zuständig sein soll.

____________________________, den __________________________20___

______________________________ ______________________________

(Unterschrift des Arbeitgebers bzw. seines Vertreters) (Unterschrift des Solomitglieds, bürgerlicher Name)

__________________________________________

(Künstlername)

 

 

 

 

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