EngagementvertragVerwendung des EngagementvertragesDas Medienrecht-Muster können Sie mit dem jeweiligen Hinweis kostenfrei kopieren und auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Einzige Voraussetzung für die kostenfreie Gestattung ist, dass Sie im Impressum Ihres Internetauftritts folgenden Link hinterlegen: “Mit Unterstützung von horak Rechtsanwälte, www.medienrechtler.com “. Statt des Impressums können Sie in Absprache mit uns auch einen anderen Ort sowie einen angepassten Wortlaut des Links wählen. Bitte schicken Sie uns hierzu eine Mail an info@medienrechtler.com. Wir stellen Ihnen gerne auf Ihre Bedürfnisse genau individualisierte Vertragswerke zusammen. Dies können wir zu durchaus günstigen Pauschalen (ab 89 EUR) anbieten. Gerne können Sie uns kontaktieren. Engagemantvertragzwischen __________
– nachstehend Veranstalter genannt – und _________ – nachstehend Künstler genannt – wird folgender Vertrag über die Teilnahme des Künstlers an einer Tournee des Musicals __________ geschlossen: 1. Der Veranstalter veranstaltet eine Tournee durch deutsche Großstädte. Der Künstler ist Sänger und wird als ___________ eingesetzt. 2. Der Vertrag beginnt am _________ und endet am ___________. Während dieser Zeit steht der Künstler uneingeschränkt für Proben und Aufführungen zur Verfügung. 3. Der Künstler unterliegt den Weisungen des Regisseurs. Der Künstler darf den wirtschaftlichen und künstlerischen Erfolg des Werks nicht beeinträchtigen. 4. Die Höhe der zu zahlenden Vergütung richtet sich nach der Zahl der Vorstellung. Pro Vorstellung wird ein Betrag in Höhe von € ____________ bezahlt. Die Zahlung erfolgt jeweils nach Ende der jeweiligen Vorstellung. Proben werden nicht gesondert gezahlt. Der Veranstalter garantiert dem Künstler mindestens zehn Auftritte.Die Proben werden maximal ______ Tage andauern. Im Falle unverschuldeter Krankheit des Künstlers erlischt die Zahlungspflicht des Veranstalters nach sechs Wochen. Der Künstler hat spätestens am zweitenn Tag seiner Erkrankung ein ärztliches Attest vorzulegen und den Grund oder die voraussichtliche Dauer seiner Krankheit anzugeben. Der Künstler übernimmt die Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung anteilig. Der Künstler verpflichtet sich, den ihm zustehenden gesetzlichen Urlaub nach der letzten Vorstellung zu nehmen. 5. Die Fahrten zu und zwischen den Gastspielorten erfolgen auf Kosten des Veranstalters. In der Regel wird hierfür ein Omnibus zur Verfügung gestellt. Weitere notwendige An- bzw. Abreisen übernimmt der Veranstalter in Höhe einer Eisenbahnfahrt zweiter Klasse. 6. Sollte eine Aufzeichnung der Aufführung für Hörfunk und/oder Fernsehen möglich sein, ist der Künstler bereit, daran mitzuwirken. Das Gleiche gilt für etwaige Interviews für Presse, Funk und Fernsehen. 7. Der Künstler hat alles zu unterlassen, was den künstlerischen und wirtschaftlichen Erfolg der Aufführungen auf der Musicaltournee beeinträchtigen könnte. Der Künstler erklärt, dass er gesundheitlich in der Lage ist, bei der Musicaltournee teilzunehmen. 8. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. 9. Der Künstler hat auf Anweisung des Regisseurs eine andere Rolle, sofern zumutbar, in dem Musical zu übernehmen. Dadurch werden die Gehaltsvereinbarungen nicht betroffen. Bei Übernahme einer umfangmäßig wesentlich größeren Rolle ist eine angemessene, höhere Gage gesondert zu vereinbaren. Im Zweifel erhält der Künstler die Gage, die sonst für die neue Rolle ausgezahlt wird. 10. Der Regisseur kann ohne Angabe von Gründen auf die Darbietung des Künstlers in den Vorstellungen verzichten. Die Gagenzahlungen werden davon nicht beeinflusst. Schadensersatzansprüche des Künstlers hieraus bestehen nicht. 11. Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
____________ ____________ (Veranstalter) (Künstler) |